Trotz der Zusicherungen von Schmidt und Wong steht zu befürchten, dass der Datenschutz nicht mit Googles halsbrecherischen Expansionsbestrebungen Schritt halten kann. Doubleclick wurde schließlich bereits während des Dot-Com-Booms für seinen Umgang mit persönlichen Informationen heftig kritisiert.
Während des Dot-Com-Hypes war Doubleclick für die Online-Werbung, was Google heute für die Internetsuche ist. Das Unternehmen dominierte in diesem Bereich so sehr, dass nach dem Kauf des Offline-Direktmarketing-Unternehmens Abacus die Alarmglocken der Datenschützer schrillten. Zumal das Unternehmen damit begann, Daten über die Kaufgewohnheiten der Kunden in der wirklichen Welt mit ihren Online-Gewohnheiten zu kombinieren. Die FTC trat auf den Plan. Doubleclick musste schließlich das Consumer-Medien-Geschäft und die Zuweisung von Anzeigen auf der Grundlage des Verhaltens der Anwender aufgeben.
Mit der Übernahme durch Google erwachsen nun neue Bedenken: „Hier werden zwei sehr große Werbenetzwerke miteinander verbunden. Die zentrale Speicherung von Informationen gibt Anlass zu der Befürchtung, dass diese ein Ziel für Hacker oder übereifrige Regierungsermittler werden könnten“, sagte Kurt Opsahl, leitender Rechtsanwalt der Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF). „Google behauptet, dass es nicht beabsichtige, die beiden Dienste zu integrieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass solche Pläne zu einem späteren Zeitpunkt nicht doch ausgearbeitet werden.“
Doubleclick platziert bekanntlich Cookies, um Zugang zu den Internet-Protokolladressen von Computern zu bekommen. So erhält es eine Auflistung aller Seiten, die von diesem Computer aus aufgerufen wurden. Diese Daten, kombiniert mit Googles Wissen über das Nutzungs- und Abfrageverhalten der Anwender, ist das eigentliche Schreckensszenario. Google hat zum Beispiel erst kürzlich einen kostenfreien, über Sprache aktivierten lokalen Suchservice für Handys und Festnetzapparate eingeführt.
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