Einen Tag nach einer Entscheidung über die Anfechtbarkeit von Patenten in Amerika hat das Oberste Gericht am Dienstag den VoIP-Anbieter Vonage aufgefordert, ein neues Verfahren im Patentstreit mit Verizon einzufordern. Vonage hat daraufhin beim zuständigen Gericht die Einstellung des laufenden Berufungsverfahrens und die Zurückweisung an das vorinstanzliche Gericht beantragt. Der Vonage-Interims-CEO Jeffrey Citron sagte, er sei zuversichtlich, dass die Entscheidung positive Auswirkungen auf den Patentstreit mit Amerikas zweitgrößtem Telefonanbieter Verizon haben werde.
„Gemäß dem Urteil des Supreme Court kann man sich einen bereits vorhandenen Orangenpflücker nicht neu patentieren lassen, nur weil der zweite Pflücker zusätzlich die Orange in eine Schutzhülle eintütet“, sagte Sharon O’Leary, Chief Legal Officer bei Vonage. „Dies ist nur eine Verbesserung des vorhandenen Patents. Die Entscheidung des Obersten Gerichtes konzentriert sich darauf, dass nur etwas wirklich Neues und Originelles durch Patente geschützt werden kann.“
Die Vonage-Anwälte gehen in ihrer Argumentation davon aus, dass gemäß dem neuen Urteil das ursprüngliche Gericht seine Entscheidung auf Basis zu rigider Vorgaben gefällt habe. Deswegen solle das Berufungsgericht seine Zeit nicht damit verschwenden, das Urteil der vorangegangenen Instanz zu prüfen, sondern eine Neuverhandlung ansetzen.
John Thorne, stellvertretender Chefsyndikus bei Verizon, wies den Vorstoß von Vonage ab und erklärte, sein Unternehmen werde einen Schriftsatz als Antwort einreichen. „Der Antrag von Vonage wird keinen Erfolg haben“, sagte Thorne. „Es handelt sich dabei um eine Verzögerungstaktik, um die endgültige Entscheidung des Berufungsgerichtes in die Länge zu ziehen.“
Im Patentstreit zwischen Vonage und Verizon hat Vonage immer wieder behauptet, keine Patente im Zusammenhang mit VoIP von Verizon zu verletzen. In der ersten Instanz hatte ein Gericht drei Patentverletzungen ausgemacht. Erst letzte Woche hatte ein Berufungsgericht entschieden, dass Vonage weiterhin Neukunden aufnehmen dürfe.
Nach Ansicht des Patenanwaltes David Elkins von der Kanzlei Squire, Sanders & Dempsey könne der eng gesetzte Zeitplan des Gerichtes ein Nachteil für Vonage werden. Eine mündliche Verhandlung sei für den 25. Juni angesetzt, und die Schriftsätze dafür müssten noch im Mai eingereicht werden.
„Die Anweisungen des Gerichtes und ihr Einfluss auf andere Verfahren sind eng verbunden mit den Erfolgsaussichten des Berufungsverfahrens“, sagte Elkins. „Aus diesem Grund wird das Gericht wohl eher antworten, ‚wir beurteilen das Verfahren im Kontext der Berufung als Ganzes‘, was anhand des engen Zeitplanes noch wahrscheinlicher wird.“
Ausgeklügelte Phishing-Kampagne verwendet eine weiterentwickelte Version der Rhadamanthys-Stealer-Malware.
Die EU-Kommission kritisiert die Verknüpfung von Facebook und dem hauseigenen Online-Kleinanzeigendienst. Sie sieht darin einen…
Fast zwei Drittel halten jedoch eine Umsetzung aller Vorgaben von NIS 2 bis Jahresende für…
Mit dem Dekryptor von Bitdefender können Opfer von Attacken mit der Shrinklocker-Ransomware Dateien wiederherstellen.
In der Vorweihnachtszeit ist vor allem Malvertising auf dem Vormarsch. Cyberkriminelle locken Nutzer über schädliche…
Dazu trägt unter der Infostealer Lumma-Stealer bei. Hierzulande dominiert der Infostealer Formbook die Malware-Landschaft.