Der Auto Club Europa (ACE) will aus Gründen der Verkehrssicherheit MP3-Player aus dem Straßenverkehr verbannen. „Wer sich mit Stöpseln im Ohr den Kopf voll dröhnt, kriegt vom Verkehr nur wenig und von Klingelzeichen, Hupen oder von Martinshörnern überhaupt nichts mit“, lautet die Begründung des ACE-Verkehrsrechtsexperten Volker Lempp. Nach seinen Worten ist die Gefahr immens, dass Auto- und Radfahrer, aber auch Fußgänger, Jogger und Skater durch die Musik so stark abgelenkt werden, dass sie akustische Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer schlicht überhören.
„Die Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden, ist längst nicht mehr nur eine theoretische Mutmaßung, sondern real“, meint Lempp. Erst kürzlich sei eine junge Rollschuhfahrerin mit laufendem MP3-Player in Stuttgart von einer Straßenbahn erfasst und tödlich verletzt worden. Aus Polizeiberichten gehe außerdem hervor, dass ähnlich gelagerte Unfälle in Verbindung mit mutmaßlich eingeschränkter Hörfähigkeit wegen Handy- beziehungsweise MP3-Player-Nutzung schon häufiger passiert seien. Angesichts vermehrter „individueller Beschallung“ durch die rasante Verbreitung von MP3-Playern sieht Lempp wachsenden Handlungsbedarf insbesondere auf dem Gebiet der Unfallverhütung und des Verkehrsrechts. „So richtig es war, den Gebrauch von Handys am Steuer zu verbieten, so falsch ist es, MP3-Player von diesem Verbot auszunehmen.“
Gesetzlich geregelt ist das MP3-Player-Verbot in Deutschland derzeit allerdings nicht: Es sei nur mittels Auslegung der Straßenverkehrsordnung (StVO) anzunehmen, meinen die ACE-Experten. Im Paragraphen 1 der StVO werde für die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtsnahme gefordert. Nach Paragraph 23 StVO ist ein Fahrzeugführer außerdem dafür verantwortlich, dass seine Sicht und sein Gehör nicht durch die Besetzung, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Daraus leitet Lempp ab, dass bei einem Unfall Verkehrsteilnehmer bei MP3-Nutzung sogar in Mithaftung genommen werden könnten.
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