Internetfahnder des bayrischen Landeskriminalamts haben aufgrund eines Berichts des ARD-Politmagazins Report Mainz betont, dass die virtuelle Welt von Second Life kein rechtsfreier Raum sei. „Wenn Straftaten festgestellt werden, leiten wir umgehend Ermittlungen ein“, sagte LKA-Sprecher Ludwig Waldinger.
Laut dem Fernsehbericht hat ein Second-Life-Bewohner mit kinderpornografischen Aufnahmen gehandelt. Die Staatsanwaltschaft Halle will diesbezüglich nun Ermittlungen einleiten. Die ebenfalls in Halle eingerichtete Zentralstelle gegen Kinderpornografie will auch prüfen, ob Kinder und Jugendliche in Second Life an pornografische Darstellungen gelangen können. Auch dies wäre strafbar. Offiziell dürfen Minderjährige an der virtuellen Welt zwar nicht teilnehmen, eine wirksame Kontrolle gibt es bisher aber nicht.
Die Cybercops hoffen vor allem auf Hinweise von Internetnutzern, die sich in der Parallelwelt tummeln. Es bleibe aber schwierig, einer Handlung in der virtuellen Welt einen Straftatbestand zuzuordnen. Es seien immer Einzelfallentscheidungen. Klarer liege der Fall aber dann, wenn in den Webwelten kinderpornografische Bilder als Dokumente, beispielsweise an einer virtuellen Litfasssäule, hinterlegt würden. Dann hätten die Beamten greifbare Beweise für eine Straftat, so Waldinger.
Der Betreiber von Second Life, Linden Lab, zeigt sich kooperativ. In dem von Report Mainz angesprochenen Fall „werden wir herausfinden, wer dahintersteckt, und dann die Polizei informieren“, sagte Vizepräsidentin Robin Harper.
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