EU-Datenschützer haben die lange Speicherung von Suchanfrage-Daten bei Google kritisiert. In einem öffentlichen Schreiben an den Suchmaschinenbetreiber forderte die Arbeitsgruppe Article 29 am Donnerstag eine Rechtfertigung für die Datenspeicherung ein. Google bewahrt gestellte Suchanfragen mitsamt dazugehörigen IP-Adressen derzeit zwei Jahre lang auf.
Mit einer noch weiter ausgedehnten Archivierung der Suchanfragen könnte Google sogar gegen das europäische Datenschutzrecht verstoßen. Der Google-Datenschutzbeauftragte Peter Fleischer erklärte die Speicherung damit, dass die Auswertung und Archivierung aus Sicherheitsgründen erfolge. Dadurch könne Google Spamming und Manipulationen von Werbeangeboten besser nachverfolgen. Für die Mitglieder von Article 29 sind zwei Jahre aber dennoch eine zu lange Zeitspanne.
Laut Fleischer will Google bis zum nächsten Treffen der Arbeitsgruppe im Juni eine Stellungnahme vorlegen. Er gab allerdings zu bedenken, dass andere Unternehmen wie Yahoo und Microsoft bislang keine freiwilligen Limits zur Speicherung ihrer Informationen verlautbart hätten. Beide Firmen setzten sich aber angeblich mit dem Thema auseinander und wollten sich in Kürze möglicherweise dazu äußern, hieß es.
Früher hatte Google die Daten sogar auf unbestimmte Zeit aufbewahrt. Im März erlegte sich das Unternehmen aber selbst das Zwei-Jahres-Limit auf, um Beschwerden vorzubeugen.
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