Urheberrecht: Selbst Minderjährigen drohen hohe Strafen

Verstöße gegen das Urheberrecht durch den Download von geschützten Inhalten aus dem Internet werden immer strenger geahndet. „Die Musikindustrie zieht die Zügel an und schlägt härter zu“, sagt Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel von der IT-Recht-Kanzlei. Mittlerweile werde auch vor Minderjährigen nicht mehr halt gemacht. Die Kosten für einen Urheberrechtsverstoß könnten sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren.

Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße im Internet, wie eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamburg vom 13. September 2006 ergeben hat. In diesem Fall war eine 15-Jährige, die über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft hatte, vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt worden. Es entspreche „allgemeiner Kenntnis – auch einer 15-Jährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist“, entschieden die Richter.

Diese Entscheidung habe laut Nagel für Aufsehen gesorgt, da es Ähnliches bis dato nicht gegeben habe. Um einen Urheberrechtsverstoß zu begehen, muss man nicht schuldhaft handeln. Es reicht, wenn der Verstoß festgestellt wird. Nur im Falle eines Schadenersatzes müsse laut Nagel ein Verschulden nachgewiesen werden.

Bei unerheblichen Urheberrechtsvergehen im privaten Bereich – etwa dem Download einiger weniger Fotos oder von Musikstücken zu privaten Zwecken – drohen im Allgemeinen keine Konsequenzen. Durch den Ebay-Verkauf habe das Mädchen hingegen einen erheblichen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen. Dieser müsse entsprechend geahndet werden. Insgesamt dürfte sich das Verfahren Nagel zufolge auf rund 3000 Euro belaufen.

Das Bewusstsein, beim Download urheberrechtlich geschützter Inhalte Unrecht zu begehen, habe sich noch nicht durchgesetzt. Und so spezialisierten sich immer mehr Kanzleien auf das Aufspüren von Urheberrechtsverstößen. Die Anwälte machten dabei Streitwerte im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich geltend. „Juristisch ist das nicht besonders aufwändig und ein lukratives Geschäft“, sagt Nagel. Ohne die Einschaltung eines Gerichts seien pro Abmahnung so Einnahmen von über 2000 Euro möglich.

ZDNet.de Redaktion

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