Google hat erneut auf die harsche Kritik der EU und von Datenschützern an der Archivierung von Nutzerdaten reagiert. Nachdem die in London ansässige Organisation Privacy International Google als das den Datenschutz am stärksten gefährdende Unternehmen einstufte, kündigte der US-Konzern Montagabend in einem Brief an die EU-Arbeitsgruppe Article 29 an, Nutzerdaten künftig maximal 18 Monate statt zwei Jahre lang speichern zu wollen. Pete Fleischer, Googles Datenschutzbeauftragter, begründet den Schritt damit, dass eine Speicherung der Daten, die 18 Monate überschreitet, die Dienste des Unternehmens untergraben würde.
Obwohl auch Googles Mitbewerber Yahoo, AOL oder Microsoft Nutzerdaten archivieren und von Privacy International als beträchtliche Gefahr für den Datenschutz eingestuft werden, dürfte Google aufgrund seiner marktführenden Position in die direkte Schusslinie der Datenschützer geraten sein. Marktforschungsunternehmen schätzen Googles globalen Marktanteil bei der Websuche auf über 60 Prozent.
So ist die auch in Deutschland meistfrequentierte Suchmaschine ins Visier des „Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein“ geraten. Im jüngsten Tätigkeitsbericht der Organisation ist dem Suchmaschinengiganten sogar ein eigenes Kapitel gewidmet, in dem Nutzer über die Folgen der Nutzung von Google-Diensten aufgeklärt werden. „Ernsthafte Befürchtungen begründet allerdings die Vorstellung, dass sämtliche erhobene Daten der vielen Dienste von Google zusammengeführt werden“, heißt es in dem Bericht. Zwar gäbe es für die Zusammenführung und Auswertung der Daten keine Beweise, jedoch liege dies aus marketingstrategischer Sicht nahe, so der Bericht weiter.
Auf die Aktivitäten der schleswig-holsteinischen Datenschützer reagierte Google bislang nicht, wie Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, unterstreicht. Fleischer versprach in dem gestrigen Schreiben, Google werde die Datenschutzpolitik in den kommenden Monaten verbessern. „Wir arbeiten an Möglichkeiten, Cookies umzugestalten und ihr Ablaufdatum zu senken“, so Fleischer. Er betonte aber auch, dass die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in den einzelnen EU-Mitgliedsländern eine unterschiedliche Dauer vorsehen würden, die von sechs bis zu 24 Monaten reicht.
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