Die Bundesregierung hat sich am Freitag über entscheidende Punkte des umstrittenen Entwurfs für die zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle verständigt. Die Koalitionsfraktionen einigten sich darauf, dass die vom Justizministerium geplante Peer-to-Peer-Bagatellklausel zur strafrechtlichen Freistellung der Teilnahme an illegalen Tauschbörsen im so genannten zweiten Korb der Reform nicht mehr auftauchen wird. Auch die Neuregelung der Gerätepauschale für die eingeschränkte Anfertigung von Privatkopien soll weniger umfassend ausfallen als ursprünglich geplant.
Einen Vorschlag des Kabinetts, für die Urheberrechtsabgabe nur noch Geräte zu erfassen, die in nennenswertem Umfang für private Vervielfältigungen genutzt werden, wurde abgelehnt. Die erwogene Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises fällt ebenfalls weg.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) sieht den fairen Interessensausgleich zwischen Urhebern, Wirtschaft und Verbrauchern in Gefahr, da die gesetzlichen Kopierabgaben auf IT-Geräte somit stärker ausgeweitet werden als zuvor geplant. Die Fraktionen würden auch Geräte abgabenpflichtig machen, die nicht primär zum Kopieren von Texten oder Musik genutzt würden, heißt es in einer ersten Stellungnahme.
„Kaum jemand nutzt zum Beispiel ein Handy oder eine Digitalkamera, um geschützte Inhalte zu kopieren“, erklärte Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Hightech-Geräte müssten stets danach beurteilt werden, ob sie tatsächlich in nennenswertem Umfang zum Kopieren genutzt würden.
Der Bitkom warnt vor spürbaren Folgen für Drucker- und PC-Hersteller sowie Verbraucher. Zudem seien Jobs im deutschen Fachhandel in Gefahr. „Preisbewusste Käufer werden ihre Geräte dann zunehmend im Ausland bestellen“, sagte Hewlett-Packard-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus. „Das schwächt den deutschen Fachhandel in diesem ohnehin stark umkämpften und daher margenschwachen Markt.“
Vertreter der Urheber wie die VG Wort fordern vom Gesetzgeber hohe Pauschalabgaben auf IT-Geräte. So sollen sich Drucker je nach Leistung um 10 bis 300 Euro verteuern, Multifunktionsgeräte mit integriertem Farbdrucker um 77 Euro. Bitkom-Vize Harms wies darauf hin, dass die Abgabe in vielen Fällen höher sei als der Gerätepreis.
In Koalitionskreisen heißt es, dass die Ausgleichszahlung in einem angemessenen Verhältnis zum Gerätepreis stehen müsse. Die Bedenken der Geräteindustrie seien deutlich überzogen.
Auch bei den Kopierregeln für die Wissenschaft und Bibliotheken haben sich weitgehend die Rechteinhaber durchgesetzt. Bei der Erlaubnis zur Einrichtung elektronischer Leseplätze ist vorgesehen, dass im Regelfall zur gleichen Zeit nur die Anzahl der im Bestand einer Einrichtung vorgehaltenen Werksexemplare zugänglich gemacht werden dürfen.
Über die Änderungsanträge soll Anfang Juli endgültig entschieden und die Urheberrechtsnovelle in der letzten Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause verabschiedet werden.
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