Der Gesetzentwurf zum Urheberrecht, über den der Bundestag am Donnerstag abstimmt, hat laut dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) weitreichende Folgen für Wirtschaft und Verbraucher. „Hersteller und Nutzer von IT-Geräten werden durch die Abgaben massiv belastet“, sagt Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Die Bundestagsfraktionen hätten in der Vorlage des Justizministeriums wichtige Details gestrichen.
Der umstrittene Entwurf für die zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle besagt, dass die gesetzlichen Kopierabgaben auf IT-Geräte stärker ausgeweitet werden als zunächst geplant. So gilt als wahrscheinlich, dass künftig auch Käufer von PCs und Druckern Aufschläge zahlen müssen. Bisher wird die Pauschalabgabe unter anderem auf Faxe, Kopierer, Scanner und DVD-Brenner erhoben. Damit werden Autoren und Musikverlage für legale Privatkopien ihrer Werke vergütet.
Der Bitkom kritisiert, dass die Kopierabgaben nicht klar auf fünf Prozent des Gerätepreises begrenzt würden, wie es die Regierung ursprünglich vorgesehen habe. „Die deutsche IT-Branche und die deutschen Verbraucher haben im EU-Vergleich wieder einmal das Nachsehen“, so Harms. In etlichen Ländern fielen weniger oder keine Urheberrechtsabgaben an. „Das ist auch für den Handel in Deutschland ein massiver Wettbewerbsnachteil und gefährdet Arbeitsplätze.“
Die Abgaben auf Drucker sollen sich laut dem neuesten Gesetzentwurf um 10 bis 300 Euro verteuern, Multifunktionsgeräte mit integriertem Farbdrucker um mindestens 76,70 Euro. „In den anstehenden Gesprächen müssen wir dringend realistischere Tarife finden“, sagte Harms.
Die Verwertungsgesellschaften und der Bitkom werden die Tarife für einzelne Gerätegruppen aushandeln. Eine staatliche Festlegung gibt es nach dem neuen Gesetz nicht mehr. Gelingt die Einigung nicht, entscheidet eine Schiedsstelle.
Der Bundesverband will sich auch dafür einsetzen, dass Handys und Digitalkameras von Kopierabgaben ausgenommen bleiben. „Die Geräte haben zwar einen Speicher, werden aber typischerweise nicht zum Kopieren geschützter Inhalte genutzt“, erklärt Harms. Auch hier hätte sich der IT-Verband laut seinem Vizepräsidenten mehr Klarheit im Gesetzentwurf gewünscht.
Nach der Verabschiedung im Bundestag kann theoretisch noch der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Damit rechnen Branchenexperten aber nicht. Das neue Urheberrecht könnte dann bereits Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.
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