Der Deutsche Bundestag hat heute erneut über das Urheberrechtsgesetz beraten und den gestern vom Rechtsausschuss abgesegneten Regierungsentwurf verabschiedet. CDU/CSU, SPD und FDP bezeichneten das Gesetz als eines der wichtigsten Vorhaben der aktuellen Wahlperiode. Es stelle einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Verbraucher her.
Mit dem Gesetz wird unter anderem die pauschale Vergütung neu geregelt, die Urheber als Ausgleich für legale Privatkopien erhalten sollen. Es sieht vor, dass nicht länger der Gesetzgeber die Vergütung einschließlich der Höhe des Entgeltes festlegt, sondern dass Hersteller und Verwertungsgesellschaften selbst tätig werden.
Die überarbeitete Fassung war mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP angenommen worden. Lediglich die Linksfraktion hatte dagegen gestimmt, während sich die Grünen enthielten.
Sollten sich die Erwartungen nicht erfüllen oder es zu einer Verzerrung der Wettbewerbssituation kommen, muss nach einem vom Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag die Regierung tätig werden. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn die Hersteller von Geräten ins Ausland abwandern – wovor im Vorfeld von verschiedenen Seiten gewarnt wurde.
Die Koalitionsfraktionen und die Liberalen betonten, dass die Prüfung einer Regelung des Handels mit gebrauchter Software noch ausstehe. Gleiches gelte für so genannte „intelligente Aufnahme-Software“, mit der gezielt Musiktitel automatisiert aus dem Internet herausgefiltert und aufgenommen werden können.
Die Grünen kämpften vergeblich für eine Bagatellklausel zur strafrechtlichen Freistellung der Teilnahme an illegalen Tauschbörsen. Die FDP konnte sich mit ihrer Forderung eines Verbots von Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendungen für Hoteliers ebenfalls nicht durchsetzen.
Die deutsche Musikwirtschaft begrüßte zwar die Streichung der ursprünglich vorgesehenen Bagatellklausel, bewertete den endgültigen Entwurf aber als nicht weitreichend genug. „Das neue Urheberrecht ist ein Rückschritt für die gesamte Kreativwirtschaft und verstößt nach unserer Einschätzung gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum schützt“, sagte der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Michael Haentjes, in Berlin. Man prüfe daher eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz.
Stimmt der Bundesrat dem Gesetzentwurf im Herbst zu, könnten die neuen Regelungen noch dieses Jahr in Kraft treten.
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