Bei der Verschärfung der Regelungen zur Überwachung von Telefon und Internet muss Augenmaß gewahrt werden. Das fordert zumindest der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Der Deutsche Bundestag wird heute in einer ersten Lesung über den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beraten.
„Die Bewegung zwischen dem Schutz der Gesellschaft einerseits und dem Schutz der Privatsphäre andererseits ist eine schwierige Gratwanderung. Hier müssen wir die richtige Balance finden“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer.
Der Hightech-Verband plädiert dafür, die Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten auf nachweislich sinnvolle Maßnahmen zu beschränken. „Das Gesetz darf nicht strenger ausfallen als die entsprechende EU-Richtlinie, wie vom Bundestag im vergangenen Jahr beschlossen“, so Scheer.
Netzbetreiber und Internet-Provider müssen laut dem Gesetzentwurf die Daten künftig ohne konkreten Anlass sechs Monate lang speichern. Forderungen aus dem Bundesrat, die Verbindungsdaten ein ganzes Jahr aufzubewahren, lehnt der Bitkom aus verfassungsrechtlichen Bedenken ab. „Der Kampf gegen Terror und Kriminalität hat unsere volle Unterstützung. Das heißt aber nicht, dass alle Bürger unter Generalverdacht gestellt und der Schutz der Privatsphäre aufgegeben werden darf.“
Finanzielle Gründe dürften für den Branchenverband aber ebenso eine Rolle spielen. So verlangt er vom Gesetzgeber, dass die Unternehmen für ihren Zusatzaufwand angemessen entschädigt werden. Allein für die nötige Technik müssen die Firmen laut Bitkom 50 bis 75 Millionen Euro investieren. Hinzu kämen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionenhöhe.
Die ITK-Branche verlangt zudem eine angemessene Übergangsfrist für Netzbetreiber und Internetanbieter. Da sie technisch und personell aufrüsten müssten, um die anfallenden Datenmengen zu speichern, könne das Gesetz frühestens Anfang 2009 und nicht wie bisher geplant im Januar 2008 in Kraft treten.
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