Ein Bundesberufungsgericht hat am Freitag die Klage einer US-Bürgerrechtsorganisation gegen das umstrittene Abhörprogramm der Bush-Regierung abgewiesen. Dieses umfasst auch das Abhören von Telefonaten und das Beobachten von E-Mails.
Der Vorwurf der Bürgerrechtler lautete, dass die nationale Sicherheitsbehörde durch ihr Anti-Terrorismus-Überwachungsprogramm rechtswidrig die Privatsphäre unbescholtener Bürger verletze. Mit der Abweisung der Klage wurde auch das Urteil eines anderen Gerichts vom vergangen August, das die US-Verfassung durch das Programm verletzt sah, aufgehoben. Es wird allerdings erwartet, dass das jüngste Urteil keinen Einfluss auf die etwa 40 weiteren schwebenden Verfahren gegen das Spionageprogramm haben wird.
„Der Gerichtsbeschluss ist keine große Überraschung. Er folgt dem Muster konservativer Gerichte, die Klagen gegen Aktionen der Regierung seit Jahrzehnten rigoros abweisen“, erklärt Jim Dempsey, Direktor des Center for Democracy and Technology.
Die Mehrheitsentscheidung der beiden von Ex-Präsident Reagan ernannten Richter bezog sich allerdings nicht direkt auf das Abhörprogramm, sondern nannte verfahrenstechnische Gründe als Ursache für die Abweisung. Die Kläger hätten nicht nachweisen können, dass sie persönlich von den Abhörmaßnahmen betroffen seien.
Doch Gegenstimmen beharren weiterhin darauf, dass das Programm der Sicherheitsbehörde Grundrechte wie Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre verletze. „Wir schließen die Möglichkeit nicht aus, wegen der aktuellen Entscheidung vor den obersten Gerichtshof zu ziehen. Durch das Urteil darf die Bush-Administration nun ungehindert und ohne Kontrolle unsere Grundrechte verletzen“, sagt Steven Shapiro, Direktor der Bürgerrechtsorganisation ACLU.
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