Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die Deutsche Telekom Klicktel überhöht in Rechnung gestellte Kosten für Teilnehmerdaten zurückerstatten muss. Das teilte der Auskunftsdienstleister heute mit.
Laut dem Düsseldorfer Urteil, gegen das noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann, muss die Telekom Datenkosten in Höhe von insgesamt rund 3,4 Millionen Euro inklusive Zinsen an Klicktel zurückzahlen. Darin sind unter anderem Rückforderungsansprüche aus den Jahren 1999 bis 2005 enthalten.
„Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat und damit die Wettbewerbsnachteile kompensiert werden, die uns durch überhöhte Datenkostenzahlungen an die Deutsche Telekom in den vergangenen Jahren entstanden sind“, sagte Klicktel-Vorstand Boris Polenske.
In einem separaten Verfahren fordert der Auskunftsdienstleister wegen überhöhter Datenkosten Schadensersatz in Höhe von rund 24,4 Millionen Euro von der Telekom. Etwa 13,6 Millionen Euro entfallen laut Klicktel dabei auf bereits entstandenen und 10,8 Millionen Euro auf zukünftigen Schaden. Die erstinstanzliche Verhandlung vor dem Landgericht Köln findet voraussichtlich am 13. November 2007 statt.
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