Wie das Thema „Privates Surfen am Arbeitsplatz“ in großen deutschen Unternehmen gehandhabt wird, zeigt jetzt eine Umfrage des Nachrichtenmagazins Focus. Besonders strenge Regelungen für private Ausflüge ins Netz gelten für Angestellte von sicherheitsrelevanten Unternehmen wie Banken. 21 der DAX-30-Unternehmen wurden dafür über die Restriktionen befragt, denen ihre Mitarbeiter bei privaten Surftouren unterworfen sind.
Dabei zeigte sich ein eher liberaler Umgang mit privater Internetnutzung in diesen Konzernen. Nur sieben der befragten Unternehmen untersagen die private Nutzung des PCs grundsätzlich. In 20 der DAX-Betriebe wird die private Nutzung durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Derartige Nutzungsregelungen sind jedoch nicht unbedingt nötig, denn diesbezüglich gilt, „was nicht erlaubt ist, ist verboten“, sagt der Jurist Christoph Schmitz-Scholemann. In seiner Funktion als Richter am Bundesarbeitsgericht Erfurt muss er auch von Zeit zu Zeit entscheiden, ob eine Kündigung aufgrund privater Surfausflüge rechtmäßig ist.
Neben Betriebsvereinbarungen setzen manche Unternehmen auch zusätzliche Sperren ein. 14 der befragten Unternehmen verwenden Filter oder stichprobenartige Kontrollen, um zu verhindern, dass das Surfen zeitlich ausufert oder zweifelhafte Seiten wie Sexangebote oder Online-Gewinnspiele aufgerufen werden. Die BASF beispielsweise führt monatlich Stichproben durch, um die Internetnutzung ihrer Mitarbeiter im Auge zu behalten.
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