Skype ist vergangene Woche vor dem Landgericht München in erster Instanz verurteilt worden, weil das Unternehmen ein mit Linuxkomponenten ausgestattetes VoIP-Telefon des Herstellers SMC Networks vertreibt, das gegen die GNU General Public License verstößt. Sowohl SMC als auch Skype hätten es bis zuletzt versäumt, auf die in Anspruch genommenen freien Softwarecodes hinzuweisen und den Source Code für die im Telefon verwendete Software – wie laut GPL vorgesehen – offenzulegen.
„GPL-Lizenzverletzungen durch namhafte Unternehmen stehen leider auf der Tagesordnung. Der Fall Skype zählt meines Erachtens dabei eher zur kleineren Kategorie“, kommentierte Joachim Jakobs, Sprecher der Free Software Foundation Europe (FSFE). „Große Unternehmen wissen, was sie tun oder was sie nicht tun“, so Jakobs. Leider werde vielerorts aber immer noch nach dem Motto „wo kein Kläger, da kein Richter“ vorgegangen und das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung bewusst in Kauf genommen. Im Fall von Skype hatte einmal mehr der Linux-Kernel-Entwickler Harald Welte die lizenzwidrige Verwendung von Linux-Code eingeklagt und vor dem Landgericht auch Recht bekommen.
„Dass das Thema GPL-Verletzung von Unternehmen noch immer nicht ernst genommen wird, muss ich ganz klar bejahen“, sagt auch Till Jäger, Open-Source-Rechtsexperte bei JBB Rechtsanwälte, der Welte vor Gericht vertrat. Das Problem sei vor allem im Bereich der Embedded Industrie vorrangig, also bei Geräten, die im Hintergrund mit Softwarekomponenten ausgestattet sind. Das reiche von WLAN-Routern bis zu E-Card-Systemen oder gar Hometrainern, die oftmals ohne Wissen der Konsumenten mit Linux-Betriebssystemen ausgestattet seien.
„Dass sich die Käufer eines Hometrainers nicht für die Software im Hintergrund interessieren, kann ja keine Entschuldigung dafür sein, dass Unternehmen eine Urheberrechtsverletzung begehen. Man kann als Hersteller ja auch nicht einfach auf Microsoft Windows zurückgreifen“, sagt Jäger. Er kann sich vorstellen, dass Kläger wie Harald Welte in Zukunft zu verschärften Methoden greifen könnten, sollten die Unternehmen weiterhin so wenig Interesse an der Thematik bekunden. So sei es zu überlegen, ob man mit Schadenersatzforderungen für die an sich freie Codeverwendung mehr Druck ausüben könnte. Bisher haben die Kläger auf derartige Forderungen immer verzichtet, solange die Verurteilten den Lizenzbedingungen schließlich nachgekommen sind.
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