Weil Rechner heute oft als Speichermedium fungieren, fordert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nun von PC-Herstellern zusätzliche 15 Euro pro Gerät. Schnell könnte sich die strittige Summer auf eine halbe Milliarde Euro summieren. Das berichtete zunächst die „Financial Times Deutschland“. Jörg Portmann, Vorsitzender der Schiedsstelle der DPMA, bestätigte dies gegenüber ZDNet. Eineinhalb Jahren habe man an dem Einigungsvorschlag gearbeitet.
Beim Kauf von IT-Geräten werden in Deutschland automatisch Urheberrechtsabgaben fällig, durch die das legale, private Kopieren von Texten, Bildern oder Musik pauschal abgegolten werden soll. Schon jetzt zahlen die Hersteller beispielsweise Abgaben für jeden CD-Brenner (7,21 Euro) und DVD-Brenner (9,21 Euro) an so genannte Verwertungsgesellschaften. Diese verstehen sich als Verwalter der Text- und Bildrechte von beispielsweise Autoren und Fotografen.
Nach jahrelangen Abwehrschlachten hatte das Oberlandesgericht München im vergangenen Jahr zudem entschieden, dass ein PC als Kopierwerk angesehen werden muss – und damit zusätzliche Abgaben von 12 Euro fällig werden. Aktuell überprüft der Bundesgerichtshof das Urteil. Und nun schlägt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vor, zusätzlich 15 Euro pro Rechner an die Verwertungsgesellschaften abzuführen. Ein Rechner fungiere mittlerweile quasi als Aufnahmegerät, und dafür seien Abgaben abzuführen.
„Die Hersteller von PCs schaffen die Möglichkeit, Rechner als Speichermedien für Bild und Ton zu benutzen. Da es bereits eine Abgabe auf Rekorder gibt, halte ich eine äquivalente Behandlung von PCs für sehr gerechtfertigt“, so Portmann. „Einige Hersteller – nicht nur einer – werben explizit mit der Möglichkeit des Speicherns ganzer Filme und Fernsehserien. Eine Vergütungspflicht sehe ich damit als unumgänglich.“ Selbstverständlich hielten die PC-Hersteller die neuerliche Abgabe für ungerecht – „wir aber müssen uns an das Gesetz halten“, so Portmann weiter.
Bei den 15 Euro handelt es sich zunächst um einen Einigungsvorschlag der Schiedsstelle. Möglicherweise werden sich der Gesetzgeber und die Hersteller – nicht zuletzt unter dem Druck einer neuen Gesetzeslage zum 1. Januar 2008 – jedoch auf einen niedrigeren Betrag einigen. „Irgendwo zwischen 0 Euro, was die Hersteller natürlich wollen, und den von uns als sinnvoll angesehenen 15 Euro.“ Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, „wird sich das Verfahren sicherlich noch gut dreieinhalb Jahre hinziehen. Das geht dann von Instanz zu Instanz, angefangen beim Landgericht“, sagte Portmann.
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