Anwältin Heather Meeker von der Kanzlei Greenberg Traurig LLP, die unter anderem den Firefox-Entwickler Mozilla vertritt, hat auf der Fachkonferenz Linuxworld die Patentvorschriften der GNU General Public Licence Version 3 (GPL 3) kritisiert. Sie seien nur schwer zu verstehen.
„Derzeit empfehle ich meinen Klienten die GPL 3 nicht“, sagte die Juristin. Die GPL 3 sei gerade erst veröffentlicht worden und noch weitestgehend unbekannt. Daher rate sie ihren Klienten, bis auf weiteres ausschließlich die GPL 2 einzusetzen.
Ein Mozilla-Sprecher wies gegenüber dem Branchendienst Internetnews darauf hin, dass es sich bei Meekers Äußerungen nicht um die offizielle Position der Mozilla Foundation handele. Meeker sei zwar seit Jahren für Mozilla tätig. Sie habe jedoch nur für sich selbst und nicht für Mozilla gesprochen.
Dennoch fällt auf, dass die Mozilla Foundation noch nicht auf die GPL 3 umgeschwenkt ist. Der Firefox-Browser wird derzeit unter der GPL 2 sowie unter der Mozilla Public License vermarktet.
Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.
Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…