Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hat offenbar eine Abmahnwelle gegen Internetplattformen gestartet. Sie will dadurch die Verwendung „nicht existenter“ beziehungsweiser „falscher Begriffe“ wie „GEZ-Gebühren“ oder „GEZ-Anmeldung“ verhindern, da deren Nutzung ein negatives Image der GEZ hervorrufe.
So erhielt die Internet-Wissensplattform Akademie.de eigenen Angaben zufolge eine Abmahnung von der Rechtsabteilung der GEZ, die ihr eine weitere Veröffentlichung von über geläufigen 20 Begriffen untersagt. Auf der Negativliste stünden Ausdrücke wie „PC-Gebühr“, „Privatfahnder“, „GEZ-Brief“ und „GEZ-Anschreiben“.
Bei erneuter Verwendung der angemahnten Begriffe droht den Betreibern der Plattform zufolge jeweils ein Bußgeld in Höhe von 5100 Euro. Akademie.de hat daraufhin alle GEZ-relevanten Inhalte wie Tipps und Musterbriefe zu den Rundfunkgebühren von seiner Seite genommen. Die Website-Betreiber weisen jedoch darauf hin, dass von einer solchen Abmahnung potenziell mehrere Tausend Firmen, Webpublisher, Institutionen oder Personen betroffen seien, welche die von der GEZ verbotenen Begriffe im Internet veröffentlichen.
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