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GEZ mahnt Internetplattform ab

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hat offenbar eine Abmahnwelle gegen Internetplattformen gestartet. Sie will dadurch die Verwendung „nicht existenter“ beziehungsweiser „falscher Begriffe“ wie „GEZ-Gebühren“ oder „GEZ-Anmeldung“ verhindern, da deren Nutzung ein negatives Image der GEZ hervorrufe.

So erhielt die Internet-Wissensplattform Akademie.de eigenen Angaben zufolge eine Abmahnung von der Rechtsabteilung der GEZ, die ihr eine weitere Veröffentlichung von über geläufigen 20 Begriffen untersagt. Auf der Negativliste stünden Ausdrücke wie „PC-Gebühr“, „Privatfahnder“, „GEZ-Brief“ und „GEZ-Anschreiben“.

Bei erneuter Verwendung der angemahnten Begriffe droht den Betreibern der Plattform zufolge jeweils ein Bußgeld in Höhe von 5100 Euro. Akademie.de hat daraufhin alle GEZ-relevanten Inhalte wie Tipps und Musterbriefe zu den Rundfunkgebühren von seiner Seite genommen. Die Website-Betreiber weisen jedoch darauf hin, dass von einer solchen Abmahnung potenziell mehrere Tausend Firmen, Webpublisher, Institutionen oder Personen betroffen seien, welche die von der GEZ verbotenen Begriffe im Internet veröffentlichen.

ZDNet.de Redaktion

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