Die Europäische Kommission hat neue Wettbewerbsrichtlinien herausgegeben, nach denen Outsourcing-Verträge einer genaueren Überprüfung als bisher unterzogen werden. Sobald eine Firma alle oder umfassende Teile einer IT-Infrastruktur eines outsourcenden Unternehmens aufkauft, bedarf das Geschäft möglicherweise der Zustimmung der Europäischen Kommission.
Ob ein Geschäft einer solchen Überprüfung unterzogen wird, richtet sich danach, ob der Umsatz der Käuferfirma global 6,8 Milliarden Dollar und in Europa 340 Millionen Dollar überschreitet. In jedem Fall ist die Zustimmung der Kommission nötig, wenn der zu erwartende Umsatz des ausgelagerten IT-Bereichs mehr als 340 Millionen Dollar pro Jahr beträgt.
Einige Vereinbarungen wurden bereits einer derartigen Überprüfung unterzogen. Darunter fällt die Abmachung zwischen IBM und Fiat in Italien aus dem Jahr 2001 sowie das IT-Joint-Venture der Lufthansa mit EDS von 1995. Die meisten Abkommen sollen innerhalb von fünf Wochen bearbeitet werden. Bei einigen Verträgen könnte die Überprüfung aber durchaus bis zu vier Monate dauern.
„Unternehmen müssen diese Verzögerungszeiten von vorneherein einplanen und einen Geschäftspartner suchen, der bei der Prüfung so wenig wie möglich Probleme bereitet“, sagt Phil McDonnell, Chef der Londoner Anwaltskanzlei Addleshaw Goddard.
Die Kommission könnte sogar die Anzahl der Auslagerungen, in die ein Unternehmen in einem bestimmten Sektor involviert ist, beschränken. „Durch Wettbewerbsbestimmungen könnte es dazu kommen, dass die Behörden einer Firma mit zu vielen Deals im gleichen Sektor den Riegel vorschiebt“, so McDonnell.
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