Nach Meinung des ehemaligen Innenministers Gerhart Rudolf Baum (FDP) verstoßen die Pläne des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble für die Online-Durchsuchung privater Computer gegen das Grundgesetz. Es gebe keine „praktikablen Mechanismen für den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung“, sagte Baum gegenüber der „Zeit„. „Es wird nach allem, was wir wissen, nicht zu vermeiden sein, in diesen Kernbereich einzudringen.“
Auch die Darstellung von BKA-Chef Jörg Ziercke, man wolle aufgrund der hohen Kosten in nur wenigen Fällen die Computer Verdächtiger online durchsuchen, zweifelte Baum an: „Ein Fall genügt, um einen Verfassungsverstoß feststellen zu können. Und wer sagt uns denn, dass Onlinedurchsuchungen nicht eines Tages sehr viel billiger werden. Meine Erfahrung ist, wenn etwas eingeführt wurde, gewinnt es eine Eigendynamik und wird sich ausweiten. Das haben wir bei der Telefonüberwachung erlebt.“ Durch das Gesetz würden die Unverletzbarkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Berufsfreiheit etwa der Anwälte und auch die Pressefreiheit verletzt.
Baum hat Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz eingelegt, das Onlinedurchsuchungen erlaubt. Er ist zuversichtlich, dass Karlsruhe dieses Gesetz aufheben wird.
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