Unter Umständen kann die Geschäftsleitung auch die Mitwirkung aus begründetem Anlass verweigern. Dass dies aber durchaus problematische Folgen nach sich ziehen kann, und Fahnder erst recht die Beute wittern, berichtete der Datenschutzbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern in dem Workshop „Unternehmen – Hilfsbeamte der Sicherheits- und Finanzbehörden?“
In dem beschriebenen konkreten Fall verweigerte ein Betrieb aus scheinbar triftigen Gründen die Mitwirkung an einem Ermittlungsersuchen. Mit fatalen Folgen: Nur wenige Tage später rückte die Zollverwaltung zu einer kompletten Betriebsprüfung an. Expertin Meike Kamp empfiehlt den Unternehmen angesichts des rechtlich sensiblen Terrains sich Rat bei den jeweils zuständigen Landesämtern für Datenschutz einzuholen.
Allerdings wird die Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige Bundesländer setzen sich eher für einen „starken Staat“ ein als andere, in denen Individualrechte traditionell einen größeren Bestandswert genießen. Zur Sprache auf dem Kieler Workshop kamen auch Schutzmaßnahmen, die der Computernutzer selbst ergreifen kann, um seinen PC gegen das allzu leichte Ausspionieren zu schützen.
So empfehlen Sicherheitsexperten neben den üblichen Standardmaßnahmen wie der Datenverschlüsselung vor allem eines, nämlich den Datenverkehr aufzuteilen, sprich zwei Rechner zu nutzen, einen für das Arbeiten und den anderen für die Internet-Verbindung. Beim Online-Zugriff sollte der Nutzer Daten nur verschlüsselt empfangen, und erst nach Übertragung mit einem USB-Stick auf einem Offline-PC wieder entschlüsseln lassen.
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