Das Washingtoner Bundesbezirksgericht in Seattle hat eine Klage des Adware-Anbieters Zango gegen Kaspersky Lab abgewiesen. Das Unternehmen hatte dagegen geklagt, dass die Kaspersky-Sicherheitssoftware die Programme von Zango als potentiell unerwünscht einstuft und daher deren Installation auf den Computern der Anwender blockiert. Zango forderte eine Umklassifizierung seiner Software in die Kategorie „ungefährlich“.
Der Vorsitzende Richter John Coughenour begründete seine für die Antivirensoftware-Industrie wichtige Entscheidung damit, dass Kaspersky Lab gemäß dem Communications Decency Act nicht zur Verantwortung gezogen werden könne. Im Gesetzestext heißt es unter anderem: „Kein Anbieter oder Nutzer interaktiver Computerservices kann für jegliche bewusste und in gutem Glauben vorgenommene Handlung zur Verantwortung gezogen werden, die den Zugriff auf Materialien beschränkt, welche der Anbieter oder Nutzer für unanständig, anstößig, lasterhaft, Gewalt verherrlichend, belästigend oder aus anderen Gründen für unerwünscht hält.“
Das Urteil bestätigt das Recht von Herstellern von Antivirenprogrammen, ungehindert Software zu blockieren, die nach ihrer Meinung auf den Computern der Anwender potenziell gefährlich ist.
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…