Das Washingtoner Bundesbezirksgericht in Seattle hat eine Klage des Adware-Anbieters Zango gegen Kaspersky Lab abgewiesen. Das Unternehmen hatte dagegen geklagt, dass die Kaspersky-Sicherheitssoftware die Programme von Zango als potentiell unerwünscht einstuft und daher deren Installation auf den Computern der Anwender blockiert. Zango forderte eine Umklassifizierung seiner Software in die Kategorie „ungefährlich“.
Der Vorsitzende Richter John Coughenour begründete seine für die Antivirensoftware-Industrie wichtige Entscheidung damit, dass Kaspersky Lab gemäß dem Communications Decency Act nicht zur Verantwortung gezogen werden könne. Im Gesetzestext heißt es unter anderem: „Kein Anbieter oder Nutzer interaktiver Computerservices kann für jegliche bewusste und in gutem Glauben vorgenommene Handlung zur Verantwortung gezogen werden, die den Zugriff auf Materialien beschränkt, welche der Anbieter oder Nutzer für unanständig, anstößig, lasterhaft, Gewalt verherrlichend, belästigend oder aus anderen Gründen für unerwünscht hält.“
Das Urteil bestätigt das Recht von Herstellern von Antivirenprogrammen, ungehindert Software zu blockieren, die nach ihrer Meinung auf den Computern der Anwender potenziell gefährlich ist.
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