Unklare rechtliche Rahmenbedingungen stehen dem Aufstieg von IPTV zum Massenphänomen im Weg. Das ist das Fazit einer Studie des Consulting-Unternehmens Goetzpartners. Die Klärung urheberrechtlicher Fragen sowie die juristische Einordnung von IPTV seien elementare Grundvoraussetzungen für die Verbreitung des neuen Mediums, sagt Frank Ewerdwalbesloh, Autor der Studie, gegenüber der Financial Times.
Tatsächlich gibt es in Deutschland keine juristische Definition des Begriffs IPTV. Die Entscheidung, ob Anbieter von Internet-Fernsehen als Rundfunkanbieter oder Telemedien eingestuft werden, könnte jedoch weitreichende Folgen haben. Sollte es, so wie von Goetzpartners vermutet, zu einer Rundfunkzulassungspflicht für IPTV-Dienste kommen, müsste sich die Deutsche Telekom als Anbieter den Vorwurf der mangelnden Staatsferne gefallen lassen, die vom Medienrecht gefordert wird.
Trotzdem sollen im Jahr 2010 bereits 6,1 bis 10,8 Millionen Haushalte entgeltliche oder kostenlose IPTV-Angebote nutzen, prognostiziert die Studie. In Zukunft könne sich die Technik zum Massenphänomen entwickeln. So soll das Internet-Fernsehen bereits im Jahr 2015 zwischen 30 und 50 Prozent der TV-Nutzung ausmachen. Trotz des eintretenden Erfolgs würde das klassische Fernsehen aber weiterhin die Nummer eins bleiben.
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