Der in der IT-Branche für seine Abmahnungen berüchtigte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist wegen versuchten Betrugs vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Anwalt hatte die Domain der Taz pfänden lassen. Dem Prozess war ein Rechtsstreit mit der Taz vorausgegangen.
Im Mai letzten Jahres hatte der Anwalt die Zeitung abgemahnt, da er unaufgefordert eine Bestätigungs-E-Mail, ein sogenanntes Double-opt-in, für den Taz-Newsletter erhalten habe. Gravenreuth erwirkte beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die Taz musste dem Anwalt daraufhin rund 660 Euro überweisen.
Dennoch ließ der Anwalt die Domain www.taz.de pfänden und versuchte, sie zu versteigern. Gegenüber ZDNet begründete diesen Schritt damit, dass er bis zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung noch offene Forderungen gegenüber der Taz gehabt habe, die Abmahnkosten und Abschlussschreiben umfassten. Die Zahlung der Taz sei für ihn ein unklarer Zahlungseingang mit unklarer Leistungsbestimmung gewesen. Bevor er die Domain versteigern konnte, erwirkte die Tageszeitung im Oktober 2006 jedoch eine einstweilige Verfügung beim Landgericht und stellte Strafanzeige wegen versuchten Betruges.
Das Gericht hielt eine Geldstrafe aufgrund einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend. Die Haftstrafe wurde auch nicht zur Bewährung ausgesetzt. In ihrem Urteilsspruch maßregelte die zuständige Richterin den Anwalt: „Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden“.
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