Google hat den Vorwurf zurückgewiesen, dass es einen Besitzanspruch auf die publizierten Werke der User hat. Diese Bedenken entstanden durch die Verwendung des Wortes „öffentlich“ in Googles Geschäftsbedingungen für den Dokumenten- und Spreadsheet-Service. So heißt es in einer Klausel: „Indem Inhalte durch Googles Services verbreitet, ausgestellt oder anderweitig öffentlich gemacht werden, erhält Google eine weltweite, nicht-exklusive und kostenfreie Lizenz, diese Inhalte mit dem Zweck zu reproduzieren, zu übernehmen, zu modifizieren, zu veröffentlichen und zu vertreiben, die Google Services zu promoten und zu verbreiten.“
Als Antwort auf die aufgekommenen Bedenken veröffentlichte Google Australien jetzt eine Klarstellung: „Wir erheben keine Besitzansprüche oder Kontrolle über die Inhalte von Dokumenten und Services . . . Unsere Geschäftsbedingungen sollen sicherstellen, dass Google die entsprechenden Rechte und Lizenzen für die Bereitstellung von Dokumenten hat, welche der User explizit für andere zugänglich machen will . . . Google wird Ihre Dokumente nicht anders als von Ihnen festgelegt verwenden.“
Matt Asay, Geschäftsführer des Anbieters von Open-Source-Inhalten Alfresco überlegt, wie der Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Inhalten zukünftig besser kommuniziert werden kann. Er schlägt vor, dass Google anstatt seine Geschäftsbedingungen zu verändern, ein Interface entwickeln soll, bei dem der User selbst festlegen kann, ob er einen bestimmten Inhalt tatsächlich öffentlich zugänglich machen will. So könnten die Verständnisprobleme zwischen öffentlich und privat ausgeräumt werden.
David Vaile, Geschäftsführer des Cyberspace Law and Policy Center an der Universität in New South Wales, Australien, rät Google das Wort „öffentlich“ klar zu definieren und den User außerdem selbst Seite für Seite bestimmen zu lassen, ob der jeweilige Inhalt dann als solches bezeichnet werden kann.
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