US-Rechtsexperten haben davor gewarnt, dass die zunehmende Popularität von Werbeblockern in Browsern schon bald zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen könnte. John Palfrey, Direktor des Berkman Center für Internet und Gesellschaft an der Harvard-Universität ist überzeugt, dass es demnächst zu Prozessen auf diesem Gebiet kommen wird. Immer mehr User nutzen Ad-Blocker, sodass Betreiber von werbebasierten Websites Umsatzeinbußen hinnehmen müssen.
Viele Websites verbieten in ihren Geschäftsbedingungen das Blockieren von Werbung. Myspace beispielsweise untersagt das „Abdecken oder Verbergen von Bannerwerbung sowohl auf der persönlichen Profilseite als auch auf jeder anderen Myspace-Seite“. In einer Klage würden dann mit Sicherheit zwei Argumente zum Tragen kommen: Die Verletzung des Copyrights – durch Veränderung der Site – und das Missachten der Geschäftsbedingungen.
Die so genannten „Browserwrap“- oder „Clickwrap“-Zustimmungen der Geschäftsbedingungen besitzen zwar Rechtsgültigkeit. Um die Zustimmungen jedoch geltend zu machen, müssen sie auffälliger platziert werden, da der User ansonsten nicht ausreichend über die exakten Bedingungen informiert ist.
„Die User haben die Freiheit, die Werbung zu ignorieren und das tun sie auch oft genug. Doch wenn es einen Drittanbieter gibt, der die Werbung komplett blockiert, ist das ein echtes Problem. Deshalb werden wir alle möglichen Optionen prüfen“, sagt Mike Zaneis, Vizepräsident des Interactive Advertising Bureau (IAB), eines Interessensverbands für Online-Werbung.
Zaneis ist allerdings zuversichtlich, dass sich das Problem bald lösen wird. Zumal die Werbeblocker derzeit noch keine Massenanwendung sind.
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