Microsoft hat seine Klage gegen die EU-Kommission verloren. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat heute in erster Instanz die Auflagen der Kommission bestätigt. Demnach muss Microsoft die verhängte Geldstrafe von 497 Millionen Euro zahlen und außerdem verschiedene Schnittstellen offenlegen, welche die Zusammenarbeit mit Server-Betriebssystemen von Drittherstellern ermöglichen.
Die Kommission hatte den Softwarekonzern vor drei Jahren wegen der Ausnutzung seiner Marktführerschaft zu der Geldstrafe verdonnert, da er ihrer Ansicht nach gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstieß. Das Gericht hatte Microsoft damals aufgefordert, innerhalb von 120 Tagen verschiedene Schnittstellen offenzulegen und innerhalb von 90 Tagen eine Windows-Version ohne Mediaplayer anzubieten, da dieser unzulässigerweise mit dem Betriebbsystem verbunden sei.
Microsoft setzte sich daraufhin juristisch zur Wehr. Die Windows-Variante ohne Mediaplayer liegt zwar inzwischen vor. Doch dass es Teile seiner Quellcodes offenbaren soll, betrachtet das Unternehmen nach wie vor als Angriff auf den Urheberrechtsschutz.
Während die EU-Kommission das Urteil gutheißt, behält Microsoft sich eine mögliche Berufung vor. „Wir müssen erst einmal das Urteil lesen, bevor wir darüber entscheiden“, sagte Microsoft-Chefanwalt Brad Smith.
Nur in einem Punkt gaben die EU-Richter Microsoft Recht: Die Kommission hatte für die Überwachung der wettbewerbsrechtlichen Auflagen einen unabhängigen Beauftragten berufen, den Microsoft bezahlen sollte. Hierfür gebe es jedoch keine Rechtsgrundlage, so die Richter.
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