Ein neues Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 308 O 273/07) verschärft die rechtlichen Rahmenbedingungen für Betreiber von Filesharing-Servern deutlich. Mit der Festsetzung eines Streitwerts von 20.000 Euro pro Musikstück, das beispielsweise auf einem Server des Filesharing-Netzwerkes Edonkey gefunden wird, erhöhen sich die Geldstrafen bei Abmahnungen beträchtlich.
Das Betreiben eines Servers, der zum Funktionieren des Filesharing-Systems über ein P2P-Netzwerk insgesamt beitrage und die öffentliche Zugänglichmachung von geschützten Musikdateien durch den Betrieb von Filesharing-Servern überhaupt erst ermögliche, beinhalte einen besonderen Angriffsfaktor, heißt es in dem Urteil.
Aus dem Streitwert leiten sich die Anwaltskosten ab, die durch eine Abmahnung und eine darauf folgende Unterlassungserklärung entstehen. Sie sind von dem Filesharer zu bezahlen. Bisher wurde der Streitwert für jedes zusätzliche Musikstück nach unten gestaffelt – von nun an gilt die Summe von 20.000 Euro für jeden Song auf dem Server. Bereits bei 50 Titeln beläuft sich der Streitwert nach dem neuen Urteil auf eine Million Euro – an Anwaltskosten entfallen immerhin 5844 Euro.
Das Urteil gilt nur für Betreiber von File-Sharing-Servern. Bei Privatpersonen wird der Streitwert weiterhin gestaffelt. Dieser beträgt 6000 Euro für das erste Musikstück, verringert sich ab dem zehnten Song auf 600 Euro und gilt zum Beispiel auch für Eltern, die für die illegalen Downloads ihrer minderjährigen Kinder haften.
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