Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bewies mehr Standhaftigkeit als erwartet. Allgemein wurde angenommen, dass die harschen Vorwürfe der EU-Kommission von 2004 durch konziliante Formulierungen abgeschwächt und die Strafe gemildert würde, um das Verfahren endlich abschließen zu können. Tatsächlich aber bestätigt das Urteil des europäischen Gerichts erster Instanz: Microsoft missbrauchte seine marktbeherrschende Position im Markt für Betriebssysteme, um Konkurrenten vom Markt zu drängen. Es hat durch das Verheimlichen von Schnittstellen verhindert dass sich Windows-Systeme problemlos in heterogene Netze einbinden ließen. Außerdem versuchte Microsoft, das damals von anderen Herstellern dominierte Geschäft, mit Mediaplayern an sich zu reißen, indem Rechnerhersteller gezwungen wurden, Windows nur mit dem integrierten und damit kostenlosen Media-Player auszuliefern.
Die Bestätigung der Kommissions-Entscheidung von 2004 ist auch deshalb so wichtig, weil so der Vorwurf ins Leere läuft, der damalige EU-Kommissar Mario Monti, Super-Mario, wie er damals genannt wurde, habe eine Privat-Fehde gegen den amerikanischen Software-Konzern geführt. „Ich möchte, dass der derzeitige Marktanteil von Windows auf deutlich unter die jetzigen 95 Prozent sinkt“, bekennt auch die derzeitige Wettbewerbs-Kommissarin Neelie Kroes.
Es sei daran erinnert, dass Microsoft in den USA Gerichte und Staatsanwälte fast ein Jahrzehnt an der Nase herumgeführt und als ahnungslos diskreditiert hatte. Dennoch entging das Unternehme nach der Verurteilung wegen Monopolmissbrauchs seiner Zerschlagung nur, weil die mit Hilfe von Microsoft-Spenden frisch gewählte und zudem wirtschaftshörige Bush-Administration die Gerichtsbeschlüsse der Vorgängerregierung aufhob. Diese „Begnadigung“ gab Microsoft und allen anderen nach Monopol strebenden Unternehmen die Möglichkeit, bis heute den Eindruck zu suggerieren, kein Unrecht begangen zu haben, sondern Opfer von neidischen Konkurrenten und ideologischen Behörden gewesen zu sein. Damit macht das EuGH-Urteil Schluss.
Außerdem räumte das EuGH mit zwei von Microsoft gestreuten Mythen auf. So hatte Microsoft immer behauptet, die EU-Kommission wolle dem Unternehmen durch die Offenlegung von Windows-Sourcecode geistiges Eigentum vorenthalten. Tatsächlich ging es lediglich darum, Mitbewerbern das Recht einzuräumen, kostenpflichtig Einblick in Schnittstellen zu erhalten, die nötig sind, um die Interoperabilität von Servern und Software mit Windows zu gewährleisten. Das EuGH lobt die Kommission ausdrücklich dafür, dass sie hier die für Microsoft vorteilhafteste Lösung gefunden habe.
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