Der Deutsche Bundesrat hat am Freitag das neue Urheberrecht für die Informationstechnologie gebilligt. Die neue Regelung sieht unter anderem eine Erweiterung der gesetzlichen Kopierabgaben auf elektronische Kopier- und Speichermedien vor.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neuen Medien (Bitkom) sieht in dem neuen Urheberrecht massive Belastungen für Hersteller und Nutzer von IT-Geräten und rechnet mit negativen Folgen für die deutsche Wirtschaft. Durch die erweiterte Kopierabgabe wird auch eine Preiserhöhung bei Druckern und Computern erwartet.
Ursprünglich war eine Begrenzung der Abgaben auf fünf Prozent des Verkaufspreises geplant, der Bundesrat hat sich jedoch gegen diese Obergrenze für Vergütungssätze ausgesprochen. Begründet wurde dies mit dem stetigen Preisverfall elektronischer Kopier- und Speichermedien, der nach Ansicht der Urheber zu deutlichen Einbußen führen könnte. Da die Abgaben in vielen anderen Ländern jedoch deutlich geringer wären, würde für den deutschen Handel ein Wettbewerbsnachteil entstehen, heißt es seitens des Bitkom.
Bislang waren die Vergütungssätze gesetzlich festgelegt, nun sollen neue Tarife für einzelne Gerätegruppen zwischen den Herstellerverbänden und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden, welche die Kopierabgaben für die Urheber einsammeln. Der Bitkom kritisiert bereits im Vorfeld der Verhandlungen die Maximalforderung der Verwertungsgesellschaften, wonach die Preise für Drucker um 10 bis 300 Euro und für Multifunktionsgeräte mit Farbfunktion um mindestens 76,70 Euro ansteigen sollen. Falls das Gesetz noch im Oktober verabschiedet wird, könnte es bereits Anfang 2008 in Kraft treten.
Kritik am Urheberrecht kam im Vorfeld auch vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Der Verbraucher müsse im Internet stets prüfen, ob der von ihm heruntergeladene Inhalt legal angeboten wird, was jedoch nicht immer möglich sei. Laut dem neuen Urheberrecht sind Privatkopien von nicht geschützten CDs und DVDs weiterhin erlaubt, bei Medien mit Kopierschutz darf der Inhalt nicht vervielfältigt werden. Auch Aufzeichnungen von IPTV oder Fernsehsendungen, die durch DRM-Flags eingeschränkt oder unterdrückt werden, fallen unter das Kopierverbot.
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