Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) hat einen Spiegel-Bericht zurückgewiesen, laut dem die Behörde zum Abhören von Internettelefonaten Trojaner einsetzt. „Das würde technisch keinen Sinn machen“, sagte LKA-Sprecher Ludwig Waldinger gegenüber Tagesschau.de.
Allerdings nutzt das LKA nach eigenen Angaben eine andere Abhörmethode, um VoIP-Gespräche auf dem Weg zwischen den Kommunikationspartnern zu belauschen. Diese sei bisher jedoch in weniger als zehn Fällen und nur bei schwersten Straftaten mit richterlicher Genehmigung eingesetzt worden, so Waldinger.
Nach Ansicht des Innenministeriums ist der Einsatz eines Trojaners, der auf den Rechner des Abzuhörenden installiert wird, durch die gesetzlichen Regelungen für die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) rechtlich abgesichert. Das Gesetz zur Kontrolle des Fernmeldeverkehrs decke neben Festnetz- und Mobilfunk-Gesprächen auch Internettelefonate und alle für das Abhören notwendigen Eingriffe ab. Kritiker halten jedoch nur das Abhören, nicht aber die Installation eines Trojaners auf einen privaten PC für rechtskonform.
Für kommenden Mittwoch wird ein Urteil des Bundesverfassungsgericht erwartet, das klären soll, ob das nordrhein-westfälische Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung verfassungsgemäß ist.
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