Vor dem Bundesverfassungsgericht hat heute die mündliche Verhandlung zur Rechtmäßigkeit der Online-Durchsuchung von Computern begonnen. Auf Klagen einer Journalistin, eines Mitglieds der Linkspartei PDS und von drei Rechtsanwälten, zu denen der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) gehört, prüft der Erste Senat das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz. Es erlaubt das Auspähen von Daten bereits seit Dezember 2006.
Konkret wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen Sicherheitsbehörden private PCs über das Internet heimlich nach gespeicherten Daten durchsuchen dürfen. Erstmals soll zwischen dem Beobachten und Aufklären des Internets und dem heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme unterschieden werden.
Baum sagte vor Verhandlungsbeginn, eine Online-Durchsuchung könne „nach derzeitigem Stand nicht grundgesetzkonform gemacht werden“. Von der Verhandlung werden Signale für eine bundesweite Regelung erwartet. Mit dem Urteil ist nicht vor Januar 2008 zu rechnen.
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…
Hinter 84 Prozent der Zwischenfälle bei Herstellern stecken Schwachstellen in der Lieferkette. Auf dem Vormarsch…
Es kommt angeblich 2028 auf den Markt. Das aufgeklappte Gerät soll die Displayfläche von zwei…
Das System basiert auf Hardware von HPE-Cray und Nvidia. Die Inbetriebnahme erfolgt 2027.
Die Bundesnetzagentur hat ihr Gigabit-Grundbuch aktualisiert. Drei von vier Haushalten sollen jetzt Zugang zu Breitbandanschlüssen…