Das Landgericht Frankfurt hat Arcor heute gerichtlich untersagt, innerhalb einer Internet-Tauschbörse zu werben (AZ: LG Frankfurt 3-08 O 143/07). Damit gab das Gericht einem Antrag des Interessenverbands des Video- und Medienfachhandels (IVD) statt.
Dem Beschluss zufolge ist es Arcor ab sofort unter Androhung einer empfindlichen Ordnungsstrafe untersagt, auf der Website bitreactor.to Werbung für sich zu schalten oder schalten zu lassen. Bitreactor gilt als eine der führenden Plattformen für den Austausch illegal kopierter Musik-, Film- und Bilddateien.
Der IVD hatten den DSL-Anbieter bereits Mitte August wegen dessen werblichen Engagements auf dem Tauschbörsen-Portal angeschrieben, Arcor die Werbemaßnahmen daraufhin jedoch nicht eingestellt. Das Urteil ist das erste seiner Art in Deutschland.
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