Die Bundesregierung hat zugegeben, Besuche auf nahezu allen Internetseiten von Ministerien und nachgeordneten Behörden zu speichern. Das berichtet Die Zeit. Die überwiegende Zahl von Ressorts speichere die einem PC zugeordnete IP-Adresse, von der aus ihre Internetseiten besucht würden, oder lasse das durch beauftragte Unternehmen vornehmen, so die Bundesregierung.
Diese Praxis verstößt gegen ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 27. März 2007. Darin untersagten die Richter dem Bundesjustizministerium genau dieses Vorgehen. In der Begründung hieß es, die IP-Adressen stellten bereits personenbezogene Daten dar. Das Ministerium sei daher verpflichtet, sie nach Ende des Nutzungsvorgangs zu löschen.
Die Bundesregierung argumentiert, die Speicherung sei notwendig, um Angriffe aus dem Internet abzuwehren und „Angriffsmuster“ zu erkennen. Nach ihrer Ansicht sind IP-Adressen auch nicht aus sich heraus personenbezogene Daten. Jedoch werde die Auswirkung des Urteils derzeit „intensiv“ geprüft.
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