Der 9. November gilt in der neueren Geschichte Deutschland als schicksalsträchtiges Datum. Schreckliches, wie die Reichskristallnacht, als auch Positives, wie dem Fall der Berliner Mauer, trugen sich an diesem Tag zu. Der 9. November 2007 dürfte ebenfalls in die Annalen eingehen: Heute beschloss der deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, das ebenfalls eine Mauer einreißt: die Mauer zum Schutz der Privatsphäre. Diese lässt sich aus dem Grundgesetz aus Artikel 1 (Menschenwürde), Artikel 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) und Artikel 10 (Fernmeldegeheimnis) ableiten.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen werden ab dem 2. Januar 2008 die Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Computer der letzten sechs Monate von 82 Millionen Bundesbürger (Strafverteidiger, Priester und Abgeordnete ausgenommen) gespeichert (Vorratsdatenspeicherung). Bei Handy-Nutzung wird zusätzlich der Standort mitprotokolliert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht über die EG-Richtlinie 2006/24/EG deutlich hinaus. Während in dieser die Nutzung der Daten zur Aufklärung von schweren Straftaten eingeschränkt ist, will die Bundesregierung die gespeicherten Daten zur Aufklärung von jeglichen Straftaten nutzen.
Zudem soll im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auf Antrag der Bundesländer sichergestellt werden, dass die Nutzung der Daten auch für eine zivilrechtliche Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum möglich ist.
Breiter Widerstand formiert sich
Gegen das Gesetz formiert sich jetzt ein breiter Widerstand. Über 7000 Bürger wollen gemeinsam Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Da sich das Bundesverfassungsgericht aber vermutlich erst in einigen Jahren mit der Beschwerde befassen kann, wollen die Kläger bis dahin eine aufschiebende Wirkung des Gesetzes erreichen. Auch die Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne sind gegen das neue Gesetz.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) steht dem Gesetzesvorhaben ebenfalls kritisch gegenüber. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Ärztevereinigung Marburger Bund wird auf die besondere Rolle der beiden Berufsstände verweisen: Sowohl die Beziehung zwischen Patient und Medizinern als auch zwischen Anwalt und Mandant bedürfe des besonderen Vertrauensschutzes, der sich sogar in einer berufsrechtlichen Schweigepflicht widerspiegle. Beide Organisationen forderten den Deutschen Bundestag auf, die voraussichtlich für diese Woche geplante Verabschiedung dieser Maßnahmen abzulehnen: „Die Beziehung zwischen dem Recht suchenden Bürger und seinem Rechtsanwalt bedarf eines besonderen Vertrauensschutzes. Unterschiede zwischen Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwälten sind abzulehnen.“
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