Der Deutsche Bundestag hat sich heute für das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ausgesprochen, mit dem auch eine EU-Richtlinie umgesetzt wird. Von 524 Abgeordneten votierten 366 für die Vorratsdatenspeicherung. 156 stimmten dagegen, 2 enthielten sich. Dabei sprach sich die überwiegende Mehrheit der Koalisionsparteien SPD sowie CDU/CSU für das Gesetz aus. Mit Nein stimmten vor allem FDP und Die Linke.
Telekommunikationsdienste sind demnach ab 2008 verpflichtet, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Festgehalten werden sollen Rufnummer sowie Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit, bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers. Voraussetzung ist, dass die Behörden den Verdacht haben, dass jemand als Täter einer schweren Straftat in Frage kommt, und die Erforschung der Tat auf andere Weise nur sehr schwer oder gar nicht möglich ist.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries versicherte, es würden nur Daten gespeichert, die die Telekommunikationsanbieter ohnehin schon zur Abrechnung sicherten. Lediglich die Nutzungsdaten von Flatrate-Nutzern müssten künftig ebenfalls gespeichert werden, was bislang nicht erforderlich war.
Doch auch wenn der Bundestag dem Gesetzentwurf zugestimmt hat – verabschiedet ist das Gesetz noch nicht. Gekippt werden könnte die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht. Denn bereits mehr als 24.000 Personen haben sich als Teilnehmer einer geplanten Verfassungsbeschwerde registriert. Über 6000 Personen haben den unterschriebenen Vollmachtsvordruck schon eingereicht.
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