Ein kalifornisches Gericht hat die Klage von Apple-Aktionären wegen einer Rückdatierung von Aktienoptionen als unbegründet zurückgewiesen. Eine New Yorker Pensionskasse hatte in der Klageschrift behauptet, dass Aktionäre durch die Rückdatierung von Aktienoptionen in den letzten zwölf Monaten Schaden erlitten hätten.
Doch der Richter warf nur einen kurzen Blick auf den Verlauf der Apple-Aktie in dem besagten Zeitraum und sagte daraufhin kurz und knapp: „Tut mir Leid, aber der Aktienkurs hat sich im letzten Jahr verdoppelt: Ich kann hier nicht den geringsten Schaden feststellen.“
Die Kläger können noch einen Anlauf unternehmen, indem sie behaupten, dass nicht die Aktionäre, sondern Apple als Ganzes Schaden genommen habe – aber auch das müssten sie dann gemeinsam mit anderen Klägern beweisen, deren Verfahren noch anhängig sind. Hierzu gehört insbesondere die Klage der Börsenaufsicht SEC gegen Apples Chefanwältin Nancy Heinen. Zu diesem Fall war Apple-Chef Steve Jobs bereits mehrmals vorgeladen worden.
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