Tele2 hat sich wegen unerlaubter Telefonwerbung zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 240.000 Euro verpflichtet. Darauf habe sich der Telekommunikationsanbieter außergerichtlich mit der Verbraucherzentrale Bayern geeinigt, teilten die Verbraucherschützer heute mit.
Im Februar hatte das Landgericht Düsseldorf (Az. 38 O 145/06) Tele2 unter Androhung von 100.000 Euro Geldstrafe untersagt, Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Da es trotz des Urteils zu zahlreichen Beschwerden seitens der Verbraucher gekommen war, leitete die Verbraucherzentrale Bayern ein Ordnungsgeldverfahren ein. Der Telefonanbieter legte dagegen Beschwerde ein.
Aufgrund erneuter Verstöße von Tele2 starteten die Verbraucherschützer ein zweites Verfahren, wodurch dem Unternehmen eine weitere Geldstrafe in ähnlicher Höhe drohte. Angesichts dieser Entwicklung habe sich der Anbieter mit der Verbraucherzentrale gegen die Rücknahme der Vollstreckungsanträge auf die Vertragsstrafe geeinigt, heißt es seitens der Verbraucherschützer.
„Die Zahlung betrifft nur unerlaubte Werbeanrufe in der Vergangenheit. Das erwirkte Urteil hat nach wie vor Rechtskraft, so dass künftige Verstöße wiederum von uns verfolgt und geahndet werden können“, erklärt Markus Saller, Justiziar der Verbraucherzentrale Bayern.
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