Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy hat vergangenen Freitag bei der Unterzeichnung eines Abkommens zwischen Staat und Interessensgruppen im Elysée-Palast seine Strategie zum Schutz des Urheberrechts im Internet vorgestellt. Demnach sollen Internetprovider künftig dazu verpflichtet werden, auffällige Kunden an eine neue Behörde zu melden, die dann prüft, ob eine Copyright-Verletzung vorliegt. Im Wiederholungsfall droht Raubkopierern sogar die Sperrung ihres Internetanschlusses.
Auch das in Deutschland vor zwei Wochen beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geht zumindest über Umwege einen ähnlichen Weg. Einmal in Kraft, werden Internetprovider gesetzlich dazu verpflichtet, sechs Monate lang zu speichern, wer, wann, von wo und mit welchen Adressen im Netz Daten austauscht.
„Für die Verbraucher ist die Vorratsdatenspeicherung ein einziges großes Damoklesschwert, das zu starken Verunsicherungen führt“, sagt Roland Stuhr vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Es gehe vordergründig um Abschreckung, und diese Vorgehensweise sei abzulehnen. In einer gemeinsam mit neun anderen Verbänden verfassten Erklärung kritisiert der VZBV die Vorratsdatenspeicherung als inakzeptabel.
Die Speicherung der Daten bewirke keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, koste Millionen von Euro und gefährde die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger, so Stuhr. Zudem beeinträchtige sie die vertrauliche Kommunikation und ebne den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung. Die Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten solle gerichtlich überprüft werden.
Auch der nun in Frankreich präsentierte Entwurf wird von Verbraucherschützern heftig kritisiert. So bezeichnete der Verband UFC-Que choisir die Pläne gegenüber der Online-Ausgabe des französischen IT-Fachmagazins „01 Informatique“ als repressiv. Die Regierung schütze eine „sehr konzentrierte und kaum innovative Industrie“. Außerdem sei zu bezweifeln, dass ein entsprechendes Gesetz überhaupt mit der französischen Verfassung in Einklang zu bringen sei. Dass eine Behörde quasi-richterliche Macht erhalten soll, widerspreche dem Grundsatz der „Gleichheit vor dem Gesetz“, heißt es seitens UFC-Que choisir.
Die Interessenverbände der Musik- und Filmkonzerne feiern hingegen das Abkommen und die geplanten Gesetzesänderungen. „Das ist der bislang wichtigste Schritt, um den Krieg gegen Onlinepiraterie zu gewinnen“, erklärte etwa John Kennedy, Geschäftsführer des internationalen Verbandes der Musikindustrie IFPI. Nachdem Klagen und abschreckende Schadensersatzforderungen gegen einzelne Tauschbörsennutzer bisher wenig Erfolg gezeigt haben, will man nun die Internetprovider in die Pflicht nehmen. Frankreich ist der erste Staat, der die neue Strategie der Musik- und Filmkonzerne umsetzen will.
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