Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat vor einer „unerträglichen Verschärfung“ der Vorratsdatenspeicherung durch die Weitergabe von Daten an die Musik- und Filmindustrie gewarnt. Die gesammelten Telekommunikationsdaten müssten für zivilrechtliche Zwecke tabu sein und dürften gemäß der EU-Richtlinie nur zur Verfolgung schwerer Straftaten verwendet werden.
„Ich appelliere daher an den Gesetzgeber, auf eine weitere Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses – erstmals zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen – zu verzichten. Es wäre völlig unakzeptabel, wenn Daten, deren zwangsweise Speicherung mit der Abwehr terroristischer Gefahren begründet wird, nun auf breiter Basis für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen genutzt würden“ sagte Schaar. Die Musik- und Filmindustrie müsse selbst dafür Sorge tragen, dass durch technische Maßnahmen und neue Geschäftsmodelle unrechtmäßigen Nutzungen die Grundlage entzogen werde.
Auch Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (Eco), spricht sich gegen eine Ausweitung der Datennutzung aus: „Nun tritt ein, wovor die Internetbranche von Anfang an gewarnt hat: Die Vorratsdaten wecken immer neue Begehrlichkeiten. Nachdem die Vorratsdaten im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens für immer neue Zwecke nutzbar gemacht wurden, wäre die Datenherausgabe zur Erfüllung zivilrechtlicher Ansprüche ein Quantensprung in der Ausweitung des Zugriffs.“
Der Bundesrat wird sich in seiner morgigen Sitzung mit der Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung befassen. Dabei wird über eine Entschließung abgestimmt, die es beispielsweise der Musik- und Filmindustrie ermöglichen würde, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen auf sämtliche Daten aus der Telekommunikationsüberwachung zurückzugreifen.
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