Der Deutsche Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen (PDF) genehmigt. Allerdings lehnte der Bundesrat den Vorschlag des Rechtsausschusses ab, die gesammelten Informationen auch für die zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an die Musik- und Filmindustrie weiterzugeben.
Datenschützer und Branchenverbände hatten zuvor vor einer Ausweitung der Datennutzung gewarnt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, sprach von einer „unerträglichen Verschärfung“.
Kritiker der umstrittenen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten haben bereits angekündigt, gegen das Gesetz eine Sammelverfassungsbeschwerde einreichen zu wollen. Letztlich wird wohl das Bundesverfassungsgericht über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung am 2. Januar 2008 entscheiden müssen.
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