Die für Auktionshäuser zuständige französische Regulierungsbehörde hat vor einem Pariser Gericht ein Auktionsverbot für Ebay gefordert. Die Behörde wirft Ebay vor, sich hinter dem Status eines Zwischenhändlers zu verstecken, um nicht für die bei Auktionen üblichen rechtlichen Pflichten gegenüber Käufern und Verkäufern einstehen zu müssen. Ebay schütze die Verbraucher nicht ausreichend und erfülle nicht die Verbraucherschutzgarantien, die Auktionshäuser üblicherweise gewährleisten müssten. Der Online-Händler verstoße somit gegen ein Gesetz aus dem Jahr 2000, das Auktionen online und offline regle.
Ebay verwahrt sich gegen die Vorwürfe. Man habe eine neue Art des Kaufens und Verkaufens erfunden, die nichts mit der von Auktionshäusern gemein habe. Diese hätten ihre Geschäftsbedingungen niemals an die Möglichkeiten des Internets angepasst. Man halte sich nur für einen Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer und nicht für einen Auktionator. Ebay gebe beispielsweise kein Mindestgebot vor.
Mit einem Gerichtsurteil wird in drei bis fünf Monaten gerechnet. Ebay hat sich das Recht vorbehalten, in Berufung zu gehen.
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