Der 1. Senat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass Druckerhersteller auch weiterhin keine pauschale Urheberrechtsabgabe zahlen müssen. Damit folgten die Karlsruher Richter im Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen Hewlett-Packard der Meinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das im Januar und November in zwei ähnlichen Verfahren genauso geurteilt hatte.
Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, hatte auch Drucker mit Abgaben belegen wollen. Sie forderte für Drucker je nach Leistung zwischen 10 und 300 Euro. Die Verwertungsgesellschaft hatte mehrere Drucker-Hersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen. Das Geld sollte als Urheberrechtsschutzmaßnahme an Autoren und Verlage weitergegeben werden.
Der Branchenverband Bitkom lehnt diese Abgaben aus grundsätzlichen Erwägungen ab. „Drucker werden nicht in erster Linie genutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen. Eine Doppelbelastung ist inakzeptabel.“
HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus ergänzt: „Es darf nicht sein, dass die Käufer für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die sie nicht in Anspruch nehmen. Mit diesem Urteil sind massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden.“ In Deutschland werden dieses Jahr rund 7,8 Millionen Drucker und Multifunktionsgeräte verkauft.
VG-Wort-Vorstand Ferdinand Melichar reagierte auf das Urteil mit Unverständnis: „Da uns noch keine Urteilsbegründung vorliegt, können wir die gestrige Entscheidung noch nicht kommentieren. Es ist für uns jedoch nicht nachvollziehbar, dass der BHG nun explizit ein einzelnes Glied aus der Kette der Aufnahmegeräte herausgenommen und speziell für Drucker gegen eine Vergütungspflicht entschieden hat. Damit ruht das pauschale Vergütungssystem im Computerbereich nun nicht mehr auf drei, sondern nur noch auf zwei Schultern, nämlich PCs und Scannern.“
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