Das Landgericht Hamburg hat gestern eine einstweilige Verfügung gegen den „Medienblog„-Betreiber Stefan Niggemeier bestätigt, nach der der Blogger für diffarmierende Leser-Kommentare haften muss. Das gelte auch für bereits gelöschte Kommentare.
Im vorliegenden Fall hatte die Fernsehproduktionsfirma Callactive aufgrund eines angeblich diffarmierenden Kommentars unter einem Blog-Eintrag über Anrufsendungen die einstweilige Verfügung gegen Niggemeier erwirkt. Der Blog-Betreiber hatte den „unstrittig unzulässigen“ Beitrag eines anonymen Autors nach eigenen Angaben rund 7,5 Stunden nach dessen Erscheinen auf seiner Website umgehend und ohne Aufforderung gelöscht.
Dem Gericht reichte das Vorgehen des Bloggers offensichtlich nicht aus. Niggemeier hätte den Kommentar schon vor seiner Veröffentlichung kontrollieren müssen, erklärten die Richter in der mündlichen Verhandlung. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt allerdings noch nicht vor.
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