Das Landgericht Hamburg hat gestern eine einstweilige Verfügung gegen den „Medienblog„-Betreiber Stefan Niggemeier bestätigt, nach der der Blogger für diffarmierende Leser-Kommentare haften muss. Das gelte auch für bereits gelöschte Kommentare.
Im vorliegenden Fall hatte die Fernsehproduktionsfirma Callactive aufgrund eines angeblich diffarmierenden Kommentars unter einem Blog-Eintrag über Anrufsendungen die einstweilige Verfügung gegen Niggemeier erwirkt. Der Blog-Betreiber hatte den „unstrittig unzulässigen“ Beitrag eines anonymen Autors nach eigenen Angaben rund 7,5 Stunden nach dessen Erscheinen auf seiner Website umgehend und ohne Aufforderung gelöscht.
Dem Gericht reichte das Vorgehen des Bloggers offensichtlich nicht aus. Niggemeier hätte den Kommentar schon vor seiner Veröffentlichung kontrollieren müssen, erklärten die Richter in der mündlichen Verhandlung. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt allerdings noch nicht vor.
Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.
Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…