Das Landgericht Frankfurt hat den Eilantrag der Huch Medien GmbH auf eine einstweilige Verfügung gegen Arcor abgelehnt. Der Pornoseitenbetreiber wollte Arcor per Gerichtsbeschluss dazu veranlassen, die Internetseiten www.google.de und www.google.com zu sperren, da sie pornografische Inhalte ohne Alterskontrolle anzeigen.
Arcor stelle „selbst keine pornografischen Schriften und/oder Bilder im Internet“ bereit und „macht die dort öffentlich angebotenen Leistungen nicht selbst zugänglich“, begründete die 3. Zivilkammer ihren Beschluss (Az. 2-03 O 526/07). Der Provider biete lediglich einen Internetzugang an.
Im Oktober hatte die 6. Zivilkammer des Landgerichts in Frankfurt am Main noch ganz anders geurteilt, als sie Arcor auferlegte, den Zugang zu Youporn.com zu sperren. Damals hatte ein Konkurrenzanbieter der Pornoseite beanstandet, dass diese keine vom deutschen Recht vorgeschriebene Altersverifikation betreibe.
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