Erst vor wenigen Tagen hat das Hamburger Landgericht entschieden, dass T-Mobile das Iphone weiter exklusiv vermarkten darf. Damit wurde eine vom Konkurrenten Vodafone erwirkte einstweilige Verfügung aufgehoben. Der Vodafone-Anwalt Ulrich Pross geißelte das Vorgehen der Telekom-Tochter in Sachen Iphone als „willkürlichen Preisgestaltung“. Grundsätzlich aber passte Vodafone nicht, dass das Apple-Handy für SIM-Karten anderer Mobilfunkanbieter gesperrt ist.
Die SIM-Lock-freie Variante, die T-Mobile zwischenzeitlich verkauft hatte, ist damit hinfällig. Sie war aufgrund der jetzt zurückgezogenen Einstweiligen Verfügung eingefügt worden. Der Kaufpreis lag ohnehin bei stolzen 999 Euro. Viele Abnehmer hätte die freie Variante also wohl ebensowenig wie die T-Mobile-Version gefunden.
Als Begründung für diese horrende Summe hatte der Provider angegeben, dass er das Gerät zu einem Einkaufspreis beziehe, der „mehrere hundert Euro“ über den 399 Euro Vertragspreis liege. Laut dem Vertriebsmodell der Telekom-Tochter wird ein Drittel der mit dem Iphone erzielten Umsätze an Apple abgetreten. Im Gegenzug räumt der amerikanische Konzern T-Mobile die Exklusivrechte für Deutschland ein.
Immerhin: Nach Ablauf der zweijährigen Vertrags hebt T-Mobile die SIM-Sperre auf, und der Kunde kann das Gerät in beliebigen Netzen nutzen.
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