Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zufolge verbessert das Gesetz den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor „gewaltbeherrschten Computerspielen“. Die Änderungen könnten Anfang 2008 in Kraft treten.
Mit der Neuregelung wird der Verbotskatalog für schwer jugendgefährdende Medien erweitert. Computerspiele, die besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, können mit Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden. Gesetzlich festgeschrieben wurden außerdem Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der sogenannten Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK).
„Heute sind die Kennzeichen, die Altersgrenzen und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen – das bringt in der Praxis rein gar nichts. Künftig ist auf den ersten Blick zu erkennen, welches Spiel für Kinder und Jugendliche freigegeben ist. Die Alterskennzeichen sind wie die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen nicht mehr zu übersehen“, kommentiert die Bundesministerin den Gesetzesentwurf.
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