Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute entschieden, dass Usenet-Provider nicht für Urherberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können. Mit ihrem Urteil (Az. I-20 U 95/07) im Prozess des Plattenlabels EMI gegen den Provider United Newsserver hoben die Richter eine einstweilige Verfügung (Az. 12 O 151/07) des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2007 auf. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Nach Angaben von United-Newsserver-Anwalt Sascha Kremer hatte EMI den Usenet-Provider abgemahnt, weil über seinen Server der Titel „Mitternacht“ der Künstlerin „LaFee“ abgerufen werden konnte. Nachdem United Newsserver die Abmahnung zurückgewiesen hatte, beantragte die Plattenfirma im Mai in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf eine Unterlassungsverfügung.
„Usenet-Providing ist nichts anderes als die rechtlich neutrale Vermittlung des Zugangs zu Informationen“, sagt Heinz-Dieter Elbracht, Betreiber von United Newsserver. „Das Usenet ist der Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden. Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, um die im Usenet – ebenso wie im Internet – unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten zu unterbinden.“
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