Bayern plant eigenes Gesetz zur Online-Durchsuchung

Bayern plant dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zufolge ein eigenes Gesetz zur Online-Durchsuchung. Man wolle nicht länger warten, zitiert der Focus Herrmann. Zurzeit prüft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Rechtmäßigkeit des von Wolfgang Schäuble geforderten Bundestrojaners.

„Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin“ werde er bayerische Behörden in die Lage versetzen, Festplatten über Fernzugriff näher zu untersuchen, sagte Herrmann. Noch im Februar solle in München ein Gesetz auf den Weg gebracht werden.

Herrmann drängt zur Eile, weil die Gefahren terroristischer Anschlagsplanungen im Internet leider nicht virtuell, sondern sehr real seien. Vorgaben aus Karlsruhe könnten auch während der Parlamentsdebatte in das Gesetz eingebracht werden.

„Es zeugt von grober Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, wenn Bayern jetzt eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen will“, kritisiert Max Stadler von der FDP. Stadler sieht in dem Vorstoß Herrmanns eine „Machtdemonstration“. Übertriebener Ehrgeiz oder Hauruck-Aktionen seien angesichts eines derart massiven Eingriffs in die Grundrechte nicht angebracht.

Entrüstung herrscht auch bei der Linken. „Auch der Freistaat Bayern ist nicht frei von den Geboten des Grundgesetzes“, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Petra Pau. Als „Profilierungsgeschichte“ sieht der innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, den Vorstoß des bayerischen Ministers an. Dennoch signalisiert auch die SPD Interesse an der Online-Durchsuchung: „Wenn Karlsruhe nicht grundsätzlich nein sagt, werden wir eine Regelung finden.“ Maßgebend würden dann aber die Vorgaben der Verfassungsrichter sein, versichert der SPD-Politiker.

ZDNet.de Redaktion

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